Baumkontrolle

Landschaftspflege

Ihr Ansprechpartner

Mustafa Nooraldin
Leitung & Koordination

Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht. Dies ergibt sich aus §823 BGB. Um dies sicher zu stellen unterstützen unsere zertifizierten Baumkontrolleure Sie bei dieser komplexen Aufgabenstellung. Wir erstellen Ihnen ein Baumkataster und zeigen die aus der Regelkontrolle resultierenden Pflegemaßnahmen auf.

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