Das Ziel einer professionellen Gebäudereinigung besteht darin, die geplante Transparenz der Gebäudehülle und den sauberen Eindruck der Fassade sicher und wirtschaftlich aufrechtzuerhalten. Dazu ist es erforderlich, bereits im ersten Planungsstadium eine spätere gefahrlose und kostengünstige Instandhaltung zu berücksichtigen. Glas muss beidseitig gereinigt werden, die Reinigung von Rahmen und Einfassungen erfordert einen erhöhten Zeitaufwand für Pflege und Wartung.
Die schnellsten und besten Reinigungsergebnisse werden von sicheren Standplätzen aus erzielt. Für die professionelle Reinigung ist es deshalb wichtig, dass sich die zu reinigenden Flächen im Handbereich des Gebäudereinigers befinden.
Das Reinigungskonzept muss „Hand in Hand“ mit Entwurfsplanung erstellt werden und anschließend vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) weiterverfolgt werden. Fest installierte Zugänge und Einrichtungen zur Reinigung bedeuten:
- Hoher Nutzwert für eine schnelle und ergonomische Reinigung.
- Kosten für die Bauherren / Mieter sind trotz regelmäßiger Reinigungsintervalle gering.
- Gefahren können nicht entstehen bzw. werden bereits an der Quelle beseitigt
Gebäudeeigentümer sind daran interessiert, ihre Gebäude vor Schäden und Verunreinigungen zu schützen und dadurch die Bausubstanz sowie die Repräsentanz der Fassaden zu erhalten. Regelmäßige Reinigungsarbeiten erhalten die Transparenz und schützen langfristig die Glasflächen. Reinigungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten eines Gebäudes.
Frühzeitige, durchdachte Planung spart Kosten und dient der Werterhaltung. Die nachträgliche Ausstattung der Gebäude mit Sicherheitseinrichtungen ist teuer, stört den Betriebsablauf und passt häufig nicht zur Architektur des Gebäudes. Oft bleibt dann nur der Einsatz von behelfsmäßigen Einrichtungen wie Leitern und Gerüsten oder persönlicher Schutzeinrichtung gegen Absturz (Anseilschutz). Dadurch erhöhen sich nicht nur die Unfallgefahren, sondern auch die Reinigungskosten.
Nicht erreichbare Glas- und Fensterflächen können niemals gereinigt werden.
Wir beachten folgende Regelwerke (Auszug):
- Landesbauordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- DIN 4426
- Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)
- Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten (GS-BAU-18)
- Arbeitsschutzgesetz